RS OGH 1967/6/28 5Ob48/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1967
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Norm

GBG §27
GBG §94 Abs1 Z4 E

Rechtssatz

Eine Urkunde ist in ihrer Glaubwürdigkeit derart geschwächt, daß sie nicht zum Gegenstand der Eintragung gemacht werden kann, wenn als Vertragspartner Harald Zand aufscheint, die Urkunde aber mit Hubert Zand unterfertigt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0060440

Im RIS seit

28.06.1967

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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