Norm
ABGB §905 IIBRechtssatz
Eine Vereinbarung, wonach Zahlungen so zeitgerecht zu leisten sind, daß bei ihrer Fälligkeit die Gutschrift bereits vorliegt, ist weder unbestimmt noch sittenwidrig. Nur wenn unvorhergesehene Ereignisse eine Verzögerung der Verständigung bewirken, kann das Bestehen auf der Vereinbarung sittenwidrig sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0017703Dokumentnummer
JJR_19670629_OGH0002_0010OB00122_6700000_002