RS OGH 1967/7/4 8Ob172/67, 3Ob107/16f

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Veröffentlicht am 04.07.1967
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Norm

KO §30 Abs1 Z3

Rechtssatz

Begünstigungsabsicht ist auch dann gegeben, wenn der Gemeinschuldner durch die Befriedigung des Gläubigers von einem ihm seitens dieses drohenden Strafverfahrens oder Konkursverfahrens befreit werden sollte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0064611

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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