Norm
KO §30 Abs1 Z3Rechtssatz
Begünstigungsabsicht ist auch dann gegeben, wenn der Gemeinschuldner durch die Befriedigung des Gläubigers von einem ihm seitens dieses drohenden Strafverfahrens oder Konkursverfahrens befreit werden sollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0064611Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.12.2016