Norm
StVO §16 Abs1 litaRechtssatz
Nimmt ein Lenker eines Kraftfahrzeuges eine gewollte Auslenkung nach links in einem Ausmaß vor, das nicht als Wechsel des Fahrstreifens zu beurteilen ist und demnach keine Anzeige erfordert, so hat er sich vorher zu überzeugen, ob er dadurch nicht einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0074063Dokumentnummer
JJR_19670706_OGH0002_0020OB00203_6700000_002