Norm
ABGB §879 BIIoRechtssatz
Wurde die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bestimmter Art ausdrücklich außergerichtlich vorbehalten und macht der Beschädigte Ansprüche dieser Art geltend, die ihm innerhalb von drei Jahren vor der Klage entstanden, so verstößt die Verjährungseinrede des Schädigers gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0024770Dokumentnummer
JJR_19670706_OGH0002_0020OB00166_6700000_001