RS OGH 2012/2/16 5Ob136/67, 3Ob111/80 (3Ob112/80), 8Ob651/84, 7Ob642/85, 7Ob513/87, 1Ob643/87, 3Ob11

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Veröffentlicht am 12.07.1967
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Rechtssatz

Ob ein selbständiger Bestandteil oder Zubehör vorliegt, entscheidet die Verkehrsauffassung. Fensterteile, die eigens nach Maß für das Haus angefertigt wurden und sich bereits auf der Liegenschaft befinden, sind als Bestandteile des auf der Liegenschaft erbauten Hauses anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0009884

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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