Norm
StVO §2 Abs1 Z17Rechtssatz
Eine Kreuzung liegt auch dann vor, wenn eine Straße in eine andere einmündet. Auch in diesem Falle hat sich der nach links einbiegende Verkehrsteilnehmer nach § 13 Abs 2 StVO 1960 zu verhalten. Diese Regelung hat in diesem Falle für den Querverkehr Bedeutung.Eine Kreuzung liegt auch dann vor, wenn eine Straße in eine andere einmündet. Auch in diesem Falle hat sich der nach links einbiegende Verkehrsteilnehmer nach Paragraph 13, Absatz 2, StVO 1960 zu verhalten. Diese Regelung hat in diesem Falle für den Querverkehr Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0073430Dokumentnummer
JJR_19670907_OGH0002_0020OB00225_6700000_001