RS OGH 1967/9/7 2Ob218/67, 6Ob257/70, 2Ob168/12p

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Veröffentlicht am 07.09.1967
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Norm

ABGB §1310

Rechtssatz

Verschuldensteilung 3 : 1 zuungunsten eines dreizehnjährigen Schülers, der beim Indianerspiel in ein Gebüsch, in dessen Nähe er ein Rascheln hört, einen Stock hineinschleudert und einen darin versteckten gleichaltrigen Spielkameraden, der sich auf Anruf nicht meldet, am Auge verletzt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 218/67
    Entscheidungstext OGH 07.09.1967 2 Ob 218/67
  • 6 Ob 257/70
    Entscheidungstext OGH 28.10.1970 6 Ob 257/70
    Ähnlich; Beisatz: Vierzehneinhalbjähriger schießt beim Indianerspiel mit Holzpfeil dem vierzehnjährigen Spielgefährten, der sich gerade bückt um seinen Schuhriemen zu binden, ein Auge aus. Verschuldensteilung 2 : 1. (T1)
  • 2 Ob 168/12p
    Entscheidungstext OGH 20.09.2012 2 Ob 168/12p
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0027635

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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