Norm
ABGB §365 DRechtssatz
Entschädigungsansprüche der von den enteigungsähnlichen Auswirkungen eines durch den Staatsvertrag zugunsten der Republik Österreich bewirkten Vermögensüberganges Betroffenen sind im Hinblick auf § 364 ABGB als privatrechtliche, auf dem Rechtsweg zu verfolgende Ansprüche anzusehen. Die Ermessungsentscheidung der Republik Österreich darüber, ob sie durch die Bundesregierung nach § 17 des 1.StVDG zur Entschädigung der in Betracht kommenden Personen geeignetes wirtschaftliche Maßnahmen trifft, ist somit kein Akt der Hoheitsverwaltung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0030873Dokumentnummer
JJR_19670913_OGH0002_0070OB00104_6700000_001