Norm
ZPO §502 Abs2 Ca6Rechtssatz
Die Frage, ob die getrennt lebende Gattin einen Unterhaltsanspruch gegen den Gatten in Form einer Geldrente hat, ist keine Frage der Bemessung des Unterhaltes. Sie betrifft vielmehr den Grund des Anspruches.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0042667Im RIS seit
13.09.1967Zuletzt aktualisiert am
26.06.2023