RS OGH 1967/9/21 12Nds314/67

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Veröffentlicht am 21.09.1967
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Norm

StPO §51 Abs3

Rechtssatz

Die Ausschreibung eines Verdächtigen zur Aufenthaltsermittlung stellt eine Untersuchungshandlung dar. Jede Handlung, aus welcher der Wille des Strafrichters erkennbar ist, einer bestimmten strafbaren Handlung verdächtig zu behandeln, ist als Verfolgungshandlung bzw Untersuchungshandlung zu betrachten (mit zahlreichen Zitaten).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0096644

Dokumentnummer

JJR_19670921_OGH0002_012NDS00314_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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