Norm
AngG §25Rechtssatz
Die Unterstellung der Erkrankung eines Dienstnehmers unter die allgemeine Klausel des § 25 AngG ist nicht gerechtfertigt, da § 27 Z 5 AngG die Voraussetzungen festlegt, unter denen der Dienstgeber berechtigt ist, eine Entlassung des Dienstnehmers wegen Krankheit auszusprechen.Die Unterstellung der Erkrankung eines Dienstnehmers unter die allgemeine Klausel des Paragraph 25, AngG ist nicht gerechtfertigt, da Paragraph 27, Ziffer 5, AngG die Voraussetzungen festlegt, unter denen der Dienstgeber berechtigt ist, eine Entlassung des Dienstnehmers wegen Krankheit auszusprechen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, gesetzlicher Entlassungsgrund, wichtiger GrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0028573Dokumentnummer
JJR_19671003_OGH0002_0040OB00064_6700000_001