Rechtssatz
Das Auftreten einer Geisteskrankheit in Schüben, während welcher der Angestellte seine Dienstobliegenheiten vernachlässigt, berechtigt nicht zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses auf Grund der Generalklausel des § 25 AngG.Das Auftreten einer Geisteskrankheit in Schüben, während welcher der Angestellte seine Dienstobliegenheiten vernachlässigt, berechtigt nicht zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses auf Grund der Generalklausel des Paragraph 25, AngG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Erkrankung, Krankheit, wichtiger Grund, EntlassungsgrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0028588Dokumentnummer
JJR_19671003_OGH0002_0040OB00064_6700000_002