Norm
AngG §25Rechtssatz
Das Auftreten einer Geisteskrankheit in Schüben, während welcher der Angestellte seine Dienstobliegenheiten vernachlässigt, berechtigt nicht zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses auf Grund der Generalklausel des § 25 AngG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Erkrankung, Krankheit, wichtiger Grund, EntlassungsgrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0028588Dokumentnummer
JJR_19671003_OGH0002_0040OB00064_6700000_002