Norm
KartG 1959 §20Rechtssatz
Gegen die analoge Anwendung zivilprozessualer Normen über die Kosten und über das Beweisrecht im Verfahren nach § 31 KartG bestehen keine Bedenken, soweit dies mit dem Zweck des Prüfungsverfahrens nach § 31 KartG als einer außerstreitigen Verfahrenstype in Einklang zu bringen ist.Gegen die analoge Anwendung zivilprozessualer Normen über die Kosten und über das Beweisrecht im Verfahren nach Paragraph 31, KartG bestehen keine Bedenken, soweit dies mit dem Zweck des Prüfungsverfahrens nach Paragraph 31, KartG als einer außerstreitigen Verfahrenstype in Einklang zu bringen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0063638Dokumentnummer
JJR_19671010_OGH0002_000OKT00003_6700000_002