Rechtssatz
Auch Sachen, die überhaupt noch nicht existieren, können gültiges Objekt von Kaufverträgen sein (zB ein auf der gekauften Parzelle erst zu errichtendes Haus). Derselbe Grundsatz gilt auch für einen Vertrag sui generis, der einem Kaufvertrag ähnlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0023320Im RIS seit
10.10.1967Zuletzt aktualisiert am
20.01.2025