Norm
ABGB §1053Rechtssatz
Auch Sachen, die überhaupt noch nicht existieren, können gültiges Objekt von Kaufverträgen sein (zB ein auf der gekauften Parzelle erst zu errichtendes Haus). Derselbe Grundsatz gilt auch für einen Vertrag sui generis, der einem Kaufvertrag ähnlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0023320Dokumentnummer
JJR_19671010_OGH0002_0080OB00193_6700000_001