RS OGH 1967/10/16 IIIZR26/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1967
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Norm

ABGB §1295 IId2
BStG 1971 §5

Rechtssatz

Die Straßenverkehrssicherungspflicht umfaßt auch die Vorsorge gegen Steinschlaggefahr. Außer der fortlaufenden Beobachtung sind besondere Maßnahmen aber nur dann erforderlich, wenn mit einer Gefährdung durch Steinschlag als naheliegend zu rechnen ist.

Veröff: VersR 1967,1196

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1967:RS0103167

Dokumentnummer

JJR_19671016_AUSL000_0030ZR00026_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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