Norm
ABGB §1434Rechtssatz
Rückzahlungspflicht des Darlehensnehmers entsprechend dem Vertrag, mag dieser auch noch nicht devisenbehördlich genehmigt sein. Der Vertragsgegner des Vorleistenden hat keineswegs Anspruch auf Aufrechterhaltung des Schwebezustandes über den Zeitraum hinaus, innerhalb dessen das Darlehensverhältnis nach dem Parteiwillen durch Rückzahlung hätte abgewickelt werden sollen (vgl SZ 30/15).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0033702Dokumentnummer
JJR_19671017_OGH0002_0040OB00545_6700000_001