Norm
VAG §81 Abs2Rechtssatz
Der Umstand, daß die Zusage einer Sondervergütung an den Versicherungsnehmer einem auf Grund des § 81 Abs 2 VAG erlassenen Verbot widerspricht, berührt die Gültigkeit des Geschäftes nicht.Der Umstand, daß die Zusage einer Sondervergütung an den Versicherungsnehmer einem auf Grund des Paragraph 81, Absatz 2, VAG erlassenen Verbot widerspricht, berührt die Gültigkeit des Geschäftes nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0079910Dokumentnummer
JJR_19671018_OGH0002_0070OB00141_6700000_001