RS OGH 1967/11/6 IIZR71/65

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Veröffentlicht am 06.11.1967
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Norm

ABGB §1313a IIIc
VersVG §43

Rechtssatz

Ein Versicherungsagent ist nicht ermächtigt, für den Versicherer einem Dritten, der weder versichert ist noch sich versichern will, Auskünfte zu erteilen und hiedurch eine vertragliche Haftung des Versicherers außerhalb eines Versicherungsverhältnisses zu begründen. Veröff: VersR 1968,35

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1967:RS0103391

Dokumentnummer

JJR_19671106_AUSL000_0020ZR00071_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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