RS OGH 2004/12/22 6Ob275/67, 6Ob538/76, 7Ob293/04w

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Veröffentlicht am 08.11.1967
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Rechtssatz

Mehrere Miteigentümer bilden auch im Verfahren über eine einstweilige Verfügung, die zur Sicherung einer im Außerstreitverfahren begehrten Benützungsregelung beantragt wird, eine einheitliche Streitpartei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0013558

Dokumentnummer

JJR_19671108_OGH0002_0060OB00275_6700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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