RS OGH 1967/11/9 1Ob196/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1967
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Norm

ABGB §266
ABGB §271
ABGB §1299 C

Rechtssatz

Haftung des zum Kollisionskurator bestellten Rechtsanwaltes für die Unterlassung der Anfechtung eines Beschlusses des Pflegschaftsgerichtes, mit dem - ohne jede Begründung - dem Kurator eine ungerechtfertigte Entlohnung zuerkannt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0048954

Dokumentnummer

JJR_19671109_OGH0002_0010OB00196_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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