RS OGH 1967/11/14 8Ob295/67

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Veröffentlicht am 14.11.1967
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Norm

ABGB §877
ABGB §921
ABGB §1063
ABGB 1419

Rechtssatz

Der Verkäufer, dem der Kaufgegenstand wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages infolge List zurückgestellt wird, kann die Annahme nicht unter Berufung auf den von ihm dem Kreditgeber des Käufers abgetretenen Eigentumsvorbehalt verweigern, weil er den Kaufpreisrest dem Kreditgeber zu bezahlen hat. Wird die Übernahme eines Personenkraftwagens zu Unrecht verweigert und stellt der Übergeber den Wagen in Kenntnis des in Annahmeverzug Befindlichen vor dessen Haustür ab, geht die Gefahr auf den Säumigen über.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 295/67
    Entscheidungstext OGH 14.11.1967 8 Ob 295/67

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0025272

Dokumentnummer

JJR_19671114_OGH0002_0080OB00295_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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