Norm
JWG §26 Abs1Rechtssatz
Wenn der Erziehungsberechtigte versucht, durch harte körperliche Züchtigung den Schulerfolg des Kindes zu verbessern, so ist dies unter Umständen ein Mißbrauch der Erziehungsgewalt im Sinne des § 26 Abs 1 JWG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0063576Dokumentnummer
JJR_19671114_OGH0002_0080OB00312_6700000_001