RS OGH 1967/11/15 5Ob205/67

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Veröffentlicht am 15.11.1967
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Norm

ABGB §1052 A

Rechtssatz

Der Verkäufer, der nicht die vereinbarte Menge oder nicht das vereinbarte Gewicht einer Ware liefert und auch nicht mehr in der Lage ist, die Lieferung des Fehlenden zu bewirken, besitzt nur einen Anspruch auf das Entgelt für die gelieferte Ware.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 205/67
    Entscheidungstext OGH 15.11.1967 5 Ob 205/67
    Veröff: QuHGZ 1968 3/41

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0025264

Dokumentnummer

JJR_19671115_OGH0002_0050OB00205_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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