Norm
ABGB §339Rechtssatz
Wer infolge Besitzstörung den früheren Zustand an einem Grundstück wiederherzustellen hat, kann sich dieser Verpflichtung nicht dadurch entziehen, daß er das Grundstück veräußert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0001191Dokumentnummer
JJR_19671220_OGH0002_0030OB00128_6700000_001