RS OGH 2015/7/2 2Ob360/67, 2Ob86/75, 7Ob91/15f

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Veröffentlicht am 21.12.1967
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Rechtssatz

Keine abstrakte Rente für eine Hausfrau, bei der nicht feststeht, ob sie jemals wieder einen Beruf ausüben wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0030524

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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