RS OGH 1968/1/9 VIZR44/66

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Veröffentlicht am 09.01.1968
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Norm

ASVG §333 Abs1

Rechtssatz

Das Rückgriffsrecht des öffentlichen Versicherungsträgers ist gegen die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherten lebenden Familienangehörigen unabhängig davon ausgeschlossen, ob der fahrlässige Schädiger im Einzelfall durch eine private Haftpflichtversicherung geschützt ist.

Veröff: VersR 1968,248

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1968:RS0104084

Dokumentnummer

JJR_19680109_AUSL000_0060ZR00044_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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