RS OGH 2013/12/16 8Ob346/67, 7Ob553/87, 6Ob211/13t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.01.1968
beobachten
merken

Norm

ABGB §796
  1. ABGB § 796 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015

Rechtssatz

Im Gesetz ist keine zeitliche Beschränkung des Unterhaltsanspruches vorgesehen, insbesondere nicht durch die voraussichtliche Dauer der Leistungsfähigkeit oder gar Lebensdauer des verstorbenen Ehegatten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0012992

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten