RS OGH 1968/1/9 8Ob346/67, 7Ob553/87, 6Ob211/13t

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Veröffentlicht am 09.01.1968
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Norm

ABGB §796

Rechtssatz

Im Gesetz ist keine zeitliche Beschränkung des Unterhaltsanspruches vorgesehen, insbesondere nicht durch die voraussichtliche Dauer der Leistungsfähigkeit oder gar Lebensdauer des verstorbenen Ehegatten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0012992

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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