Norm
ABGB §796Rechtssatz
Im Gesetz ist keine zeitliche Beschränkung des Unterhaltsanspruches vorgesehen, insbesondere nicht durch die voraussichtliche Dauer der Leistungsfähigkeit oder gar Lebensdauer des verstorbenen Ehegatten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0012992Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2014