RS OGH 1968/1/10 1Ob286/67 (1Ob287/67, 1Ob288/67)

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Veröffentlicht am 10.01.1968
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Rechtssatz

Ob ein erbserklärter Miterbe, der sich zugleich auch auf ein Vorausvermächtnis beruft, Vermögensabsonderung gemäß § 812 ABGB begehren kann, ist im Gesetz nicht eindeutig gelöst.Ob ein erbserklärter Miterbe, der sich zugleich auch auf ein Vorausvermächtnis beruft, Vermögensabsonderung gemäß Paragraph 812, ABGB begehren kann, ist im Gesetz nicht eindeutig gelöst.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 286/67
    Entscheidungstext OGH 10.01.1968 1 Ob 286/67

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0099245

Dokumentnummer

JJR_19680110_OGH0002_0010OB00286_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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