Norm
ABGB §812 BRechtssatz
Ob ein erbserklärter Miterbe, der sich zugleich auch auf ein Vorausvermächtnis beruft, Vermögensabsonderung gemäß § 812 ABGB begehren kann, ist im Gesetz nicht eindeutig gelöst.Ob ein erbserklärter Miterbe, der sich zugleich auch auf ein Vorausvermächtnis beruft, Vermögensabsonderung gemäß Paragraph 812, ABGB begehren kann, ist im Gesetz nicht eindeutig gelöst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0099245Dokumentnummer
JJR_19680110_OGH0002_0010OB00286_6700000_001