Norm
MG §12 Abs6 FRechtssatz
Die durch Einziehung von Zwischendecken bewirkte Vergrößerung der Nutzfläche des Hauses kann eine Änderung im Bestand im Sinne des § 12 Abs 5 MG (alte Fassung) darstellen und damit eine Veränderung des Betriebskostenschlüssels bewirken.Die durch Einziehung von Zwischendecken bewirkte Vergrößerung der Nutzfläche des Hauses kann eine Änderung im Bestand im Sinne des Paragraph 12, Absatz 5, MG (alte Fassung) darstellen und damit eine Veränderung des Betriebskostenschlüssels bewirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0067557Dokumentnummer
JJR_19680117_OGH0002_0050OB00270_6700000_002