RS OGH 1968/1/17 5Ob270/67

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Veröffentlicht am 17.01.1968
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Norm

MG §12 Abs6 F

Rechtssatz

Die durch Einziehung von Zwischendecken bewirkte Vergrößerung der Nutzfläche des Hauses kann eine Änderung im Bestand im Sinne des § 12 Abs 5 MG (alte Fassung) darstellen und damit eine Veränderung des Betriebskostenschlüssels bewirken.Die durch Einziehung von Zwischendecken bewirkte Vergrößerung der Nutzfläche des Hauses kann eine Änderung im Bestand im Sinne des Paragraph 12, Absatz 5, MG (alte Fassung) darstellen und damit eine Veränderung des Betriebskostenschlüssels bewirken.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 270/67
    Entscheidungstext OGH 17.01.1968 5 Ob 270/67
    Veröff: MietSlg 20340(6)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0067557

Dokumentnummer

JJR_19680117_OGH0002_0050OB00270_6700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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