RS OGH 1968/1/24 1Ob297/67, 8Ob520/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1968
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Norm

ZPO §595 Z5 idF vor SchiedsRÄG 2006

Rechtssatz

Entscheidet ein Schiedsgericht, von dem nur die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Anspruchs begehrt wurde, gleichzeitig über die Höhe desselben, ohne daß sich die Parteien in der Verhandlung hierüber eingelassen hatten, dann hat es mit seiner Entscheidung über die Höhe die Grenzen seiner Aufgabe überschritten.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 297/67
    Entscheidungstext OGH 24.01.1968 1 Ob 297/67
    Veröff: EvBl 1968/345 S 549 = JBl 1969,669
  • 8 Ob 520/82
    Entscheidungstext OGH 18.11.1982 8 Ob 520/82
    Auch; Veröff: GesRZ 1983,102 = IPRax 1984,97

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0045102

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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