Norm
ABGB §608Rechtssatz
Der Vorerbe kann bei Substitution auf den Überrest die Erbschaft gegen Leibrente verkaufen. Er kann die Nachlaßstücke verschenken, darf sie aber nicht arglistig verbrauchen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0012529Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2011