RS OGH 1968/2/6 8Ob32/68, 4Ob529/74

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Veröffentlicht am 06.02.1968
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Norm

ABGB §608

Rechtssatz

Der Vorerbe kann bei Substitution auf den Überrest die Erbschaft gegen Leibrente verkaufen. Er kann die Nachlaßstücke verschenken, darf sie aber nicht arglistig verbrauchen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0012529

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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