Rechtssatz
Das Klagebegehren auf Abschluß eines Kaufvertrages, der überdies eine Lastenfreistellungsverpflichtung enthält, stellt gegenüber dem auf dem Gesetze selbst (§ 1079 ABGB) beruhenden Begehren auf Abforderung der Grundstücke, sei es auch Zug um Zug gegen Zahlung des Einlösungspreises, nicht ein "Minus" sondern ein "aliud" dar.Das Klagebegehren auf Abschluß eines Kaufvertrages, der überdies eine Lastenfreistellungsverpflichtung enthält, stellt gegenüber dem auf dem Gesetze selbst (Paragraph 1079, ABGB) beruhenden Begehren auf Abforderung der Grundstücke, sei es auch Zug um Zug gegen Zahlung des Einlösungspreises, nicht ein "Minus" sondern ein "aliud" dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0041049Dokumentnummer
JJR_19680206_OGH0002_0080OB00033_6800000_002