Norm
ABGB §1072Rechtssatz
Der Umstand, daß bereits ein Einlösungspreis samt Wertsicherungsklausel im vorhinein vereinbart wird, schließt die Beurteilung des weiteren Vertragsinhaltes als Vorkaufsrecht nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0025026Dokumentnummer
JJR_19680206_OGH0002_0080OB00033_6800000_001