Norm
ABGB §371 BRechtssatz
Das Recht am Papier steht bei einem auf Namen lautenden Sparbuch ohne Klausel ( Losungswort ) mangels einer anderen Vereinbarung dem Gläubiger aus dem mit der Sparkasse geschlossenen Vertrag zu. Wer als Gläubiger eines Sparguthabens anzusehen ist, hängt vom Willen des Einlegers ab. Ein auf Namen lautendes Sparbuch ohne Klausel ist ein unvollkommenes Inhaberpapier. Der Schuldner wird frei, wenn er dem Inhaber zahlt, ohne zu wissen, daß dieser zur Empfangnahme der Zahlung nicht berechtigt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0010940Dokumentnummer
JJR_19680207_OGH0002_0050OB00016_6800000_001