Norm
ABGB §1238Rechtssatz
Das Versprechen der Herstellung des konsensmäßigen Bauzustandes (hier: Versetzen eines Tores von der Stirnseite an die Straßenseite eines Schuppens) durch den Ehemann im Rahmen einer Bauverhandlung ist durch die dem Ehemann nach § 1238 ABGB zustehende Vertretungsmacht gedeckt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0033299Dokumentnummer
JJR_19680214_OGH0002_0070OB00004_6800000_001