RS OGH 1968/2/14 7Ob4/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.1968
beobachten
merken

Norm

ABGB §1238
  1. ABGB § 1238 gültig von 01.07.1978 bis 01.07.1978 aufgehoben durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Das Versprechen der Herstellung des konsensmäßigen Bauzustandes (hier: Versetzen eines Tores von der Stirnseite an die Straßenseite eines Schuppens) durch den Ehemann im Rahmen einer Bauverhandlung ist durch die dem Ehemann nach § 1238 ABGB zustehende Vertretungsmacht gedeckt.Das Versprechen der Herstellung des konsensmäßigen Bauzustandes (hier: Versetzen eines Tores von der Stirnseite an die Straßenseite eines Schuppens) durch den Ehemann im Rahmen einer Bauverhandlung ist durch die dem Ehemann nach Paragraph 1238, ABGB zustehende Vertretungsmacht gedeckt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 4/68
    Entscheidungstext OGH 14.02.1968 7 Ob 4/68
    Veröff: RZ 1968,194

Schlagworte

§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0033299

Dokumentnummer

JJR_19680214_OGH0002_0070OB00004_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten