Norm
ABGB §1238Rechtssatz
Das Versprechen der Herstellung des konsensmäßigen Bauzustandes (hier: Versetzen eines Tores von der Stirnseite an die Straßenseite eines Schuppens) durch den Ehemann im Rahmen einer Bauverhandlung ist durch die dem Ehemann nach § 1238 ABGB zustehende Vertretungsmacht gedeckt.Das Versprechen der Herstellung des konsensmäßigen Bauzustandes (hier: Versetzen eines Tores von der Stirnseite an die Straßenseite eines Schuppens) durch den Ehemann im Rahmen einer Bauverhandlung ist durch die dem Ehemann nach Paragraph 1238, ABGB zustehende Vertretungsmacht gedeckt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0033299Dokumentnummer
JJR_19680214_OGH0002_0070OB00004_6800000_001