RS OGH 1968/2/21 3Ob12/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1968
beobachten
merken

Norm

ABGB §294
EO §252 Abs1

Rechtssatz

Zur Zubehöreigenschaft einer Einbauküche (wird für den vorliegenden Fall bejaht, weil die Einrichtungsgegenstände, größenmäßig auf die räumlichen Verhältnisse genau abgestimmt, von ihrem ursprünglichen Eigentümer, der zugleich der Eigentümer der Liegenschaft war, dazu gewidmet wurden, über seine persönlichen Bedürfnisse hinaus der Benützung der Küche schlechthin, somit den Bedürfnissen des jeweiligen Liegenschaftseigentümers zu dienen).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 12/68
    Entscheidungstext OGH 21.02.1968 3 Ob 12/68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0003808

Dokumentnummer

JJR_19680221_OGH0002_0030OB00012_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten