Norm
ABGB §435Rechtssatz
Entzieht die Baubehörde den für die Errichtung eines Superädifikats erteilten Baukonsens und trägt sie zugleich dem Grundstückseigentümer des Abbruch des Gebäudes auf, kann dieser vom Eigentümer des Überbaus dessen Beseitigung begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015093Dokumentnummer
JJR_19680222_OGH0002_0010OB00037_6800000_001