RS OGH 1968/2/27 4Ob9/68, 4Ob74/80

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Veröffentlicht am 27.02.1968
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Norm

ABGB §863 GI
ArbUrlG §4

Rechtssatz

Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes kann durch konkludente Vereinbarung bestimmt werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 9/68
    Entscheidungstext OGH 27.02.1968 4 Ob 9/68
    Veröff: Arb 8488 = EvBl 1968,304 S 494 = SozM IA/c,159
  • 4 Ob 74/80
    Entscheidungstext OGH 17.03.1981 4 Ob 74/80
    Beisatz: Hier: Angestellter. Einzelvereinbarung nötig. Kam eine Einigung zwischen dem Arbeiter und dem Arbeitnehmer, aus welchen Grund immer, nicht zustande, dann war dem Arbeitnehmer die Ausübung von Selbsthilfe durch eigenmächtigen Urlaubsantritt grundsätzlich verwehrt; er war vielmehr auch am Ende des Urlaubsjahres oder während der Kündigungsfrist - regelmäßig auf dem Weg einer Klage beim Arbeitsgericht verwiesen (Rechtslage vor Inkrafttreten des UrlG). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0031324

Dokumentnummer

JJR_19680227_OGH0002_0040OB00009_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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