RS OGH 1968/2/28 3Ob15/68

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Veröffentlicht am 28.02.1968
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Norm

EO §35 Ag

Rechtssatz

Die Tatsachen, aus denen sich der Gewinn oder Verlust des stillen Gesellschafters ergibt, sind die diversen Geschäftsvorgänge, die in der Bilanz verwertet werden. Sind diese Geschäftsvorgänge dem Exekutionstitel zeitlich vorangegangen, so macht sie der Umstand, daß sie im Zuge einer Neubilanzierung anders verwertet wurden, nicht zu Tatsachen, die erst nach dem Exekutionstitel entstanden sind.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 15/68
    Entscheidungstext OGH 28.02.1968 3 Ob 15/68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0001171

Dokumentnummer

JJR_19680228_OGH0002_0030OB00015_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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