Norm
EO §35 AgRechtssatz
Die Tatsachen, aus denen sich der Gewinn oder Verlust des stillen Gesellschafters ergibt, sind die diversen Geschäftsvorgänge, die in der Bilanz verwertet werden. Sind diese Geschäftsvorgänge dem Exekutionstitel zeitlich vorangegangen, so macht sie der Umstand, daß sie im Zuge einer Neubilanzierung anders verwertet wurden, nicht zu Tatsachen, die erst nach dem Exekutionstitel entstanden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0001171Dokumentnummer
JJR_19680228_OGH0002_0030OB00015_6800000_001