RS OGH 2017/5/17 8Ob67/68, 1Ob13/73, 3Ob52/79, 4Ob544/87, 5Ob251/12s, 7Ob22/17m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1968
beobachten
merken

Rechtssatz

Der Vermieter kann gegen seinen Willen nicht gezwungen werden, den Zessionar der Mietrechte auch als Verpflichteten aus dem Mietvertrag anzuerkennen. Einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung des Vermieters, gemäß § 1423 ABGB in Zukunft die im Einverständnis mit dem Mieter angebotenen Mietzinszahlungen des Mietrechts - Zessionars anzunehmen, fehlt das rechtliche Interesse.Der Vermieter kann gegen seinen Willen nicht gezwungen werden, den Zessionar der Mietrechte auch als Verpflichteten aus dem Mietvertrag anzuerkennen. Einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung des Vermieters, gemäß Paragraph 1423, ABGB in Zukunft die im Einverständnis mit dem Mieter angebotenen Mietzinszahlungen des Mietrechts - Zessionars anzunehmen, fehlt das rechtliche Interesse.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0032727

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten