RS OGH 1968/3/27 3Ob28/68

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Veröffentlicht am 27.03.1968
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Norm

ABGB §451 E
EO §264

Rechtssatz

Die Exekution durch Verkauf des dem Verpflichteten gehörigen Superädifikates zur Hereinbringung der betriebenen Forderung setzt das Bestehen eines richterlichen Pfandrechtes zugunsten dieser Forderung voraus. Daß der dem Exekutionsantrag als Titel zugrundeliegende Notariatsakt zum Zwecke des Erwerbes eines Pfandrechtes an dem exekutiv zu verkaufenden Superädifikat seinerzeit gerichtlich hinterlegt wurde, macht die Begründung eines richterlichen Pfandrechtes nicht entbehrlich.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 28/68
    Entscheidungstext OGH 27.03.1968 3 Ob 28/68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0003655

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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