Norm
ABGB §1041 B1Rechtssatz
Die im § 48 KAG (BGBl Nr 1/1957) vorgesehene Legalzession, derzufolge der einem Pflegling aus dem Versicherungsfall entstandene, sich auf die Heilungskosten beziehende Schadenersatzanspruch bis zur Höhe der noch unbeglichenen Pflegegebühren auf die klagende Partei übergeht, hat zwar zur Folge, daß für eine Verwendungsklage gegen den Beschädiger kein Raum bleibt (Stanzl in Klang 2.Auflage IV,933), schließt aber eine auf § 1042 ABGB gestützte Klage gegen den Unterhaltspflichtigen nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0038637Dokumentnummer
JJR_19680404_OGH0002_0010OB00071_6800000_003