Norm
ABGB §1151 IBRechtssatz
Wurde das dem Unternehmer aufgetragene Werk, ohne daß eine Säumnis des Unternehmers hiezu Veranlassung gegeben hätte, vom Besteller selbst gegen einen unbestritten angemessenen Abzug vom Unternehmerlohn fertiggestellt, muß nach redlicher Verkehrsübung als vereinbart angesehen werden, daß bezüglich der Fertigstellung der Werkvertrag aufgehoben, daher der Unternehmer aus der Haftung für Mängel dieser Fertigstellung entlassen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0021600Dokumentnummer
JJR_19680409_OGH0002_0080OB00080_6800000_001