Norm
EO §44 ARechtssatz
Die Bestimmungen des § 44 Abs 2 EO sind nicht anzuwenden, wenn das Gericht wegen Vorliegens von Umständen, die von Amts wegen zu berücksichtigen sind, die Exekution nicht fortsetzen darf (hier § 39 Abs 1 Z 2, § 252 EO).Die Bestimmungen des Paragraph 44, Absatz 2, EO sind nicht anzuwenden, wenn das Gericht wegen Vorliegens von Umständen, die von Amts wegen zu berücksichtigen sind, die Exekution nicht fortsetzen darf (hier Paragraph 39, Absatz eins, Ziffer 2,, Paragraph 252, EO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0001615Dokumentnummer
JJR_19680424_OGH0002_0030OB00049_6800000_001