Rechtssatz
Ist Kollektivvertretung vorgesehen, dann kann nicht einer der Kollektivvertreter von den übrigen generell bevollmächtigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0019388Im RIS seit
30.04.1968Zuletzt aktualisiert am
11.08.2025