Norm
ABGB §484Rechtssatz
Keine Anbringung von nach außen aufgehenden Flügeln einer elektrischen Zähler- und sicherungstafel in der Hausmauer und keine Anbringung einer Stange zum Anlehnen von Fahrrädern an dieser Mauer in Erweiterung des Zugangs- und Hammerschlagsrechtes. Im Verbot liegt keine Schikane.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015197Dokumentnummer
JJR_19680521_OGH0002_0080OB00122_6800000_001