Norm
EO §379 Abs2 CRechtssatz
Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch eines PKW (durch einen Versicherungsvertreter) kann nicht als eine konkrete Gefährdungshandlung, die zu einer der Bestimmung des § 379 Abs 2 EO genügenden Gefahrenbescheinigung erforderlich wäre, angesehen werden.Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch eines PKW (durch einen Versicherungsvertreter) kann nicht als eine konkrete Gefährdungshandlung, die zu einer der Bestimmung des Paragraph 379, Absatz 2, EO genügenden Gefahrenbescheinigung erforderlich wäre, angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0005397Dokumentnummer
JJR_19680521_OGH0002_0080OB00128_6800000_001