Norm
EheG §3 Abs3Rechtssatz
Die Eheschließung einer minderjährigen Österreicherin mit einem 24-jährigen Kunststudenten (Staatsbürger der Republik Kongo) ist mangels hinreichender finanzieller Sicherheit und wegen erhöhter Konfliktsmöglichkeiten mit einem vielfältigen Risiko belastet, für welches weder der Vormund noch das Gericht die Verantwortung übernehmen können, daher keine Ersetzung einer verweigerten Zustimmung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0056363Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2013