RS OGH 1968/5/22 6Ob121/68

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Veröffentlicht am 22.05.1968
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Norm

ABGB §935

Rechtssatz

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Mieter über die Bedeutung der im Mietvertrag enthaltenen Klausel zu belehren, wonach der Mieter auf die Anfechtung des Mietvertrages wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes verzichtet. Die Unterlassung dieser Rechtsbelehrung kann nicht als Arglist durch Stillschweigen beurteilt werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 121/68
    Entscheidungstext OGH 22.05.1968 6 Ob 121/68
    Veröff: MietSlg 20079

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0024124

Dokumentnummer

JJR_19680522_OGH0002_0060OB00121_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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