Norm
ABGB §935Rechtssatz
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Mieter über die Bedeutung der im Mietvertrag enthaltenen Klausel zu belehren, wonach der Mieter auf die Anfechtung des Mietvertrages wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes verzichtet. Die Unterlassung dieser Rechtsbelehrung kann nicht als Arglist durch Stillschweigen beurteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0024124Dokumentnummer
JJR_19680522_OGH0002_0060OB00121_6800000_001